E-Mail-Archivierung in Österreich
In Österreich gibt es kein eigenes Gesetz zur E-Mail-Archivierung. Die Pflicht ergibt sich aus der Bundesabgabenordnung (BAO) und dem Unternehmensgesetzbuch (UGB). Maßgeblich ist der Inhalt: Ist eine E-Mail ein Geschäftsbrief, ein Beleg oder für die Abgabenerhebung bedeutsam, gilt die Aufbewahrungspflicht.
Rechtsgrundlagen
| Vorschrift | Was | Frist |
|---|---|---|
| § 132 Abs. 1 BAO | Bücher, Aufzeichnungen, Belege sowie Geschäftspapiere und Unterlagen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind | 7 Jahre |
| § 212 Abs. 1 UGB | Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, empfangene Geschäftsbriefe, Abschriften der abgesandten Geschäftsbriefe, Buchungsbelege | 7 Jahre |
| § 132 Abs. 2 BAO | Aufbewahrung auf Datenträgern | zulässig unter Bedingungen |
Länger aufzubewahren ist, was für ein anhängiges Abgaben-, Gerichts- oder Behördenverfahren von Bedeutung ist.
Fristbeginn
- § 132 Abs. 1 BAO: Schluss des Kalenderjahres, auf das sich die Unterlagen beziehen. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr dessen Ende.
- § 212 Abs. 2 UGB: Schluss des Kalenderjahres, für das die letzte Eintragung vorgenommen wurde.
Beispiel: Eine Rechnung per E-Mail aus dem März 2026 ist bis Ende 2033 aufzubewahren.
Elektronische Aufbewahrung
Nach § 132 Abs. 2 BAO dürfen Unterlagen auf Datenträgern aufbewahrt werden, wenn bis zum Ablauf der Frist jederzeit gewährleistet ist:
- vollständige Wiedergabe,
- geordnete Wiedergabe,
- inhaltsgleiche Wiedergabe,
- urschriftgetreue Wiedergabe. Liegt eine Unterlage nur elektronisch vor, entfällt diese Anforderung.
Nach § 132 Abs. 3 BAO muss der Unternehmer auf Verlangen auf eigene Kosten lesbare Wiedergaben bereitstellen.
Umsetzung mit EasyMailArchive
- 7 Jahre einstellen: Eine Aufbewahrungsregel mit 2555 Tagen (7 × 365) läuft bis zum 31. Dezember des siebten Jahres nach Eingang. Das entspricht dem Fristbeginn zum Jahresende.
- Vollständig: Eine BCC- oder Journal-Regel am Mailserver erfasst jede ein- und ausgehende E-Mail.
- Unverändert: Jede Nachricht wird verschlüsselt im Original gespeichert. Der Export enthält zu jeder Datei eine SHA-256-Prüfsumme.
- Länger bei Verfahren: Legal Hold sperrt einzelne Adressen, Nachrichten oder das ganze Archiv gegen Löschung.
- Lesbar vorlegen: Der Export liefert die E-Mails als
.eml-Dateien mit Manifest. Das Audit-Protokoll zeigt jeden Zugriff.
Mehr dazu unter Funktionen.
Quellen
Weitere Grundlagen: E-Mail-Archivierung nach GoBD für Unternehmen in Deutschland.
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Dieser Artikel gibt die Rechtslage allgemein wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.