E-Mail-Archivierung in der Schweiz
Die Schweiz kennt kein eigenes Gesetz zur E-Mail-Archivierung. Die Pflicht ergibt sich aus dem Obligationenrecht (OR) und der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV). Entscheidend ist der Inhalt: Gehört eine E-Mail zu den Geschäftsbüchern oder ist sie ein Buchungsbeleg, muss sie aufbewahrt werden.
Rechtsgrundlagen
| Vorschrift | Was | Frist |
|---|---|---|
| Art. 958f Abs. 1 OR | Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht, Revisionsbericht | 10 Jahre |
| Art. 958f Abs. 3 OR | Elektronische Aufbewahrung | zulässig unter Bedingungen |
| GeBüV (SR 221.431) | Anforderungen an Führung und Aufbewahrung | Einzelheiten |
Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind zusätzlich schriftlich und unterzeichnet aufzubewahren.
Fristbeginn
- Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres.
- Beispiel: Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr, Rechnung per E-Mail aus dem März 2026: aufzubewahren bis Ende 2036.
Elektronische Aufbewahrung nach GeBüV
- Unveränderbare Informationsträger (Art. 9 GeBüV): zulässig, wenn Änderungen oder Löschungen auf dem Träger selbst erkennbar wären.
- Veränderbare Informationsträger: zulässig, wenn technische Verfahren die Integrität sichern, der Zeitpunkt der Speicherung nachweisbar ist und Protokolle aufbewahrt werden.
- Verfügbarkeit: Bis zum Ende der Frist müssen berechtigte Personen Bücher und Belege in angemessener Frist einsehen und prüfen können. Geräte und Programme dafür sind verfügbar zu halten.
- Formate: Das KMU-Portal des Bundes empfiehlt Archivformate wie PDF/A.
Umsetzung mit EasyMailArchive
- 10 Jahre: Die Standardregel bewahrt jede E-Mail 3650 Tage auf, bis zum 31. Dezember des zehnten Jahres nach Eingang.
- Vollständig: Eine BCC- oder Journal-Regel am Mailserver erfasst jede ein- und ausgehende E-Mail.
- Integrität: Jede Nachricht wird verschlüsselt im Original gespeichert. Der Export enthält zu jeder Datei eine SHA-256-Prüfsumme, mit der sich Unverändertheit prüfen lässt.
- Protokolle: Das Audit-Protokoll zeichnet Anmeldungen, Suchen, Ansichten und Downloads mit Zeitpunkt auf.
- Einsicht: Der Export liefert die E-Mails als
.eml-Dateien mit Manifest, lesbar mit Outlook, Thunderbird oder Apple Mail. - Länger bei Verfahren: Legal Hold sperrt Adressen, Nachrichten oder das ganze Archiv gegen Löschung.
Mehr dazu unter Funktionen.
Quellen
- Art. 958f OR, Obligationenrecht (SR 220), Fedlex
- Geschäftsbücherverordnung GeBüV (SR 221.431), Fedlex
- KMU-Portal des Bundes: Elektronische Aufbewahrung der Geschäftsbücher
Weitere Grundlagen: E-Mail-Archivierung nach GoBD für Unternehmen in Deutschland.
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Dieser Artikel gibt die Rechtslage allgemein wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.