Martin BeckerDatenschutz2 Min. Lesezeit

E-Mail-Archiv in der Cloud mit Speicherung in Deutschland

Ein E-Mail-Archiv muss 6 bis 10 Jahre laufen: 6 Jahre für Geschäftsbriefe, 8 Jahre für Rechnungen und andere Buchungsbelege, 10 Jahre für Bücher und Organisationsunterlagen nach § 257 HGB und § 147 AO. Wer das selbst betreibt, plant Server, Speicher, Backups und Updates für diesen Zeitraum. Ein Cloud-Archiv nimmt Ihnen das ab. Die Frage ist, wem Sie die Daten anvertrauen.

Darf das Archiv in der Cloud liegen?

Ja. Die GoBD verlangen kein Archiv im eigenen Haus. Elektronische Bücher und Aufzeichnungen sind nach § 146 Abs. 2 AO grundsätzlich im Inland zu führen und aufzubewahren, nach § 146 Abs. 2a AO auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Für den Datenschutz gilt die DSGVO: Sie brauchen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, und der Anbieter muss geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nachweisen.

Was Sie beim Anbieter prüfen sollten

FrageEasyMailArchive
Wo liegen die Daten?Rechenzentrum in Deutschland
Sind Kunden voneinander getrennt?Eigene Datenbank pro Kunde
Wie wird verschlüsselt?AES-256 mit eigenem Schlüssel pro Kunde, TLS bei der Übertragung
Kann jemand E-Mails löschen?Keine Löschfunktion für einzelne E-Mails, Löschung nur nach Fristablauf
Wird protokolliert?Jede Aktion, Export als CSV
Gibt es einen AVV?Ja, siehe AVV
Komme ich wieder heraus?Export im Originalformat EML
Wer ist der Anbieter?Becker-Software, Martin Becker, Deutschland

Einrichtung ohne eigenen Server

  1. Konto anlegen, 30 Tage kostenlos.
  2. BCC-Regel auf Ihrem Mailserver an [email protected], oder IMAP-Import für Postfächer beim Hoster. Anleitungen für Microsoft 365, Exchange, Google Workspace und IMAP.
  3. Aufbewahrungsregeln festlegen.
  4. Anmeldung per SSO mit Microsoft oder Google einrichten, oder Zwei-Faktor-Anmeldung aktivieren.

Für IT-Dienstleister

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Dieser Artikel gibt die Rechtslage allgemein wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Cloud-Archiv mit den GoBD vereinbar?

Ja. Die GoBD schreiben keinen Speicherort im eigenen Haus vor. Entscheidend sind Vollständigkeit, Unveränderbarkeit, Auffindbarkeit und eine Verfahrensdokumentation. Elektronische Bücher und Aufzeichnungen sind grundsätzlich im Inland zu führen und aufzubewahren (§ 146 Abs. 2 AO). Nach § 146 Abs. 2a AO ist das auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat zulässig.

Wo liegen die Daten bei EasyMailArchive?

In einem Rechenzentrum in Deutschland. Jeder Kunde hat eine eigene Datenbank, jede E-Mail ist mit AES-256 und einem eigenen Schlüssel pro Kunde verschlüsselt.

Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ja. Ein Cloud-Archiv verarbeitet personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, dafür schreibt Art. 28 DSGVO einen Vertrag vor. Den Vertrag von EasyMailArchive finden Sie auf der Website.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?

Sie exportieren Ihre E-Mails vorher im Originalformat EML. Das Format lässt sich in jedes Mailprogramm und jedes andere Archiv übernehmen.

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